Rechtsprechung
BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
StPO § 406 Abs. 1 S. 3, § 354 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2
Keine Feststellung der weiteren Ersatzpflicht im Adhäsionsverfahren neben einem Grundurteil über Schmerzensgeld - rewis.io
Revision, Strafzumessung, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsfehler, Kostenentscheidung, Angeklagten, Stellungnahme, Antragsschrift, Hinweis, Anwendung, Nachteil, Auslagen, Schuld, Tatsache, Vermeidung von Wiederholungen, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, ...
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Verfahrensgang
- LG Kempten, 24.05.2023 - 4 Ns 420 Js 11423/20
- BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23
- LG Kempten, 20.10.2023 - 4 Ns 420 Js 11423/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.2015 - 1 StR 477/15
Adhäsionsverfahren: Tenor bei einem Grundurteil
Auszug aus BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23
Da vom Nebenkläger jedoch hinsichtlich des Schmerzensgeldes ein Leistungsurteil begehrt worden war, aber nur ein Grundurteil ergangen ist, hat das Landgericht der Sache nach im Übrigen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO abgesehen, was auch im Tenor zum Ausdruck kommen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2015, 1 StR 477/15, zitiert nach juris); diesen Ausspruch holt der Senat daher nach. - BGH, 30.11.2021 - 1 StR 426/21
Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern
Auszug aus BayObLG, 11.10.2023 - 207 StRR 306/23
Damit aber verbleibt im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes für eine gesonderte Feststellung einer Ersatzpflicht für weitere immaterielle Schäden kein Raum, zumal die Bezifferung des dem Grunde nach ausgeurteilten Schmerzensgeldanspruchs dem Betragsverfahren vorbehalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2021, 1 StR 426/21, zitiert nach juris).